Unternehmen können ihren Arbeitnehmern, aber auch Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und anderen Parteien Geschenke machen, ohne Steuern oder Sozialversicherung zu bezahlen. Wichtig dabei ist allerdings, dass es sich um Sachzuwendungen handelt, nicht um Geldgeschenke. Allerdings gelten Gutscheine hier als Sachzuwendung.
Bei abgabefreien Geschenk-Boni liegt die Sachzuwendungsfreigrenze bei 44€ brutto pro Mitarbeiter und Monat. Bis zu dieser Summe ist ein Geschenk an den Mitarbeiter ohne besonderen Anlass steuerfrei (§ 8 (2) S.9 EStG) und sozialversicherungsfrei (§ 3 (1) S.3 SvEV). Das bedeutet, das Unternehmen kann jeden Mitarbeiter jedes Jahr mit Geschenken im Wert von 528€ belohnen.
Sofern ein besonderer Anlass ansteht, wie z.B. Geburtstag, Hochzeit oder Firmenjubiläum, kann eine Sachzuwendung bis 60€ brutto steuerfrei an den Kollegen gehen (R 19.6 (1) LStR).
Beide Freigrenzen werden NICHT gegengerechnet und haben generell nichts miteinander zu tun, sodass derselbe Mitarbeiter im gleichen Monat die 44€ Sachzuwendung ohne Anlass als auch die 60€ für den besonderen Anlass bekommen kann.
Betrieblich veranlasste Geschenke, etwa an Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner können bis 35€ netto als Betriebsausgaben verbucht werden (§ 4 (5) Nr. 1 EStG).
Sollten Sie doch die Freigrenzen überschreiten, dann dürfen Sie pro Empfänger und Jahr bis zu 10.000 € mit 30% pauschal versteuern (§ 37b (1) S.3 EStG).
*Alle Angaben sind bezogen auf Deutschland, ohne Gewähr und ersetzen nicht die Beratung beim Steuerberater.